
Stell dir vor, ein erfolgreiches Familienunternehmen möchte richtig groß wachsen und braucht dafür frisches Kapital von vielen Investoren. Der spektakulärste Weg dorthin ist der Gang an die Börse, bei dem die Firma erstmals ihre Aktien öffentlich zum Kauf anbietet. Im Fernsehen sieht man dann jubelnde Gründer, die eine Glocke läuten. Doch hinter diesem festlichen Moment steckt ein streng geregelter juristischer Prozess mit hohen Hürden. Wenn du den Ablauf eines Börsengangs aus rechtlicher Sicht verstehst, erkennst du, dass diese Regeln vor allem einen Zweck haben, nämlich dich als späteren Anleger zu schützen. In diesem Artikel gehen wir die wichtigsten rechtlichen Stationen deshalb gemeinsam durch.
Warum ein Unternehmen nicht einfach loslegen darf
Der englische Fachbegriff für den Börsengang lautet Initial Public Offering, kurz IPO, also das erstmalige öffentliche Angebot von Aktien. Ein Unternehmen kann diesen Schritt aber nicht im Alleingang vollziehen, denn der Zugang zur Börse ist rechtlich streng bewacht. Die zentrale Vorschrift dafür steht im Börsengesetz, das kurz BörsG genannt wird. Wertpapiere, die im regulierten Markt an einer Börse gehandelt werden sollen, bedürfen nach § 32 BörsG der Zulassung durch die Geschäftsführung der Börse.
Diese Zulassung ist kein bloßer Formalakt, sondern eine echte behördliche Erlaubnis. Die Zulassung ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis zur Nutzung der Börsenhandelssysteme, weshalb das Zulassungsverfahren dem öffentlichen Recht unterliegt und die Zulassung zum regulierten Markt einen Verwaltungsakt darstellt. Bemerkenswert ist außerdem, dass ein Unternehmen diesen Antrag nicht allein stellen darf. Die Zulassung ist vom Emittenten der Wertpapiere zusammen mit einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleistungsinstitut oder einem Wertpapierinstitut zu beantragen. Der Emittent ist dabei das Unternehmen, das die Aktien ausgibt. Es braucht also zwingend eine Bank an seiner Seite, die den Börsengang begleitet und mit ihrer Erfahrung für einen ordnungsgemäßen Ablauf mitverantwortlich ist.
Der Prospekt als Herzstück des Anlegerschutzes
Die vielleicht wichtigste rechtliche Hürde ist ein Dokument, das dich als künftigen Anleger direkt schützt, nämlich der Wertpapierprospekt. Ohne ihn geht in aller Regel gar nichts. Grundsätzlich ist nach § 32 Absatz 3 BörsG die Veröffentlichung eines gebilligten Wertpapierprospektes Voraussetzung für die Zulassung von Wertpapieren. Die rechtliche Grundlage für diesen Prospekt liefert eine europäische Verordnung, die sogenannte EU-Prospektverordnung, sodass in ganz Europa vergleichbare Standards gelten.
Dieser Prospekt muss dir ein vollständiges und ehrliches Bild des Unternehmens vermitteln, damit du dein Risiko einschätzen kannst. Geprüft und gebilligt wird er von der BaFin, also der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Wichtig für dich ist dabei zu wissen, dass diese Billigung kein Gütesiegel für eine gute Geldanlage ist, weil die BaFin nur die formale Vollständigkeit und Verständlichkeit prüft und nicht die wirtschaftliche Seriosität des Angebots bewertet. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bleibt also beim Unternehmen selbst.
Strenge Prüfung schon vor dem ersten Handelstag
Bevor ein Unternehmen überhaupt so weit ist, muss es beweisen, dass es reif für die Börse ist. Dazu gehört eine gründliche Durchleuchtung, die im Fachjargon Due Diligence heißt. Hat sich ein Unternehmen für einen Börsengang entschieden, wird in einem nächsten Schritt eine genaue Prüfung des Unternehmens und insbesondere seiner Finanzlage durchgeführt, was meist im Rahmen einer sogenannten Due Diligence geschieht.
Zusätzlich stellt das Recht handfeste Mindestanforderungen, damit nicht jedes beliebige Unternehmen an den streng regulierten Markt gelangt. Für die Zulassung an staatlich regulierten Märkten gelten die Voraussetzungen aus Börsengesetz, Börsenzulassungsverordnung und Prospektverordnung, wonach das Unternehmen unter anderem seit mindestens drei Jahren bestehen und mindestens 25 Prozent der Aktien in den Streubesitz gelangen müssen. Der Streubesitz meint dabei den Anteil der Aktien, der breit unter vielen Anlegern verteilt ist. Diese Vorgabe sorgt dafür, dass überhaupt ein funktionierender Handel entstehen kann und die Aktie nicht in wenigen Händen verharrt.
Nach dem Börsengang ist vor den Pflichten
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass mit dem festlichen ersten Handelstag die juristische Arbeit endet. Tatsächlich beginnt sie in gewisser Weise erst richtig, denn mit der Börsennotierung übernimmt das Unternehmen dauerhafte Verpflichtungen. Aus der Zulassung ergeben sich verschiedene Folgepflichten, nämlich die Offenlegung von Directors‘ Dealings nach dem Wertpapierhandelsgesetz, Mitteilungen zu Meldeschwellen, das Pflichtangebot bei einem Kontrollwechsel nach den §§ 35 ff. WpÜG sowie die laufende Finanzberichterstattung.
Diese Pflichten dienen erneut deinem Schutz und der Transparenz des Marktes. So bedeutet die Offenlegung von Directors‘ Dealings, dass Führungskräfte ihre eigenen Aktiengeschäfte offenlegen müssen, damit du erkennen kannst, wie das Management die Lage einschätzt. Das erwähnte WpÜG ist das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, das für den Fall einer späteren Übernahme greift. Wer an die Börse geht, verpflichtet sich also zu dauerhafter Offenheit, weil das Vertrauen des Marktes nur durch ständige Information erhalten bleibt.
Fazit
Wenn du dir aus diesem Artikel eine Sache merkst, dann diese. Ein Börsengang ist kein spontaner Sprung ins kalte Wasser, sondern ein streng reguliertes Verfahren, das an vielen Stellen deinem Schutz als Anleger dient. Ein Unternehmen braucht die behördliche Zulassung durch die Börse, es muss dies gemeinsam mit einer Bank beantragen und vor allem einen von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt vorlegen. Hinzu kommen strenge Vorbedingungen wie eine dreijährige Mindestexistenz und ein ausreichender Streubesitz sowie dauerhafte Folgepflichten nach dem Handelsstart. Der jubelnde Moment des Glockenläutens ist also nur die sichtbare Spitze eines dichten rechtlichen Gerüsts, das dafür sorgt, dass du einem börsennotierten Unternehmen überhaupt dein Vertrauen und dein Geld anvertrauen kannst.
Weil dieser Text rechtliche Themen allgemein und ohne Bezug zu einem konkreten Einzelfall erklärt, ersetzt er keine individuelle Rechts- oder Anlageberatung.
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