
Die BaFin hat am 27. Juli 2026 eine neue Aufsichtsmitteilung zu den Risiken virtueller IBANs im Zusammenhang mit Underground-Banking veröffentlicht. Eine virtuelle IBAN ist eine Kontonummer, die auf ein einziges physisches Konto verweist und es Zahlungsdienstleistern erlaubt, ihren Kunden eigene IBANs zuzuweisen, ohne für jeden ein separates Konto zu führen. Das eigentliche Problem entsteht beim sogenannten Re-Issuing, bei dem eine vIBAN über mehrere zwischengeschaltete Institute bis zum Endkunden weitergereicht wird, ohne dass das ausgebende Kreditinstitut noch eine vertragliche Verbindung zu ihm hat. Durch diese Kaskadierung verliert die Bank den Überblick, wer wirtschaftlich hinter einer Zahlung steht, was die Struktur anfällig für Geldwäsche und das Einschleusen illegaler Vermögenswerte macht.
Die BaFin hält ihre Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2020 nicht mehr für ausreichend, weil diese zwar die Transparenz verbessert, aber nicht alle Risiken abgedeckt habe. Eine Feldstudie aus 2025 identifizierte deutsche Institute mit vIBAN-Modellen und deutlich erhöhtem Geldwäscherisiko. Kern der Mitteilung ist, dass die Institute ihren verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG risikoangemessen nachkommen müssen, insbesondere durch besseres Transaktionsmonitoring und geschultes Personal.
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