
Wirecard-Durchbruch: BGH zwingt EY zur Herausgabe zentraler Prüfunterlagen
Es ist einer der größten Wirtschaftsskandale Deutschlands. Ein junges Unternehmen begeisterte bis Juni 2020 weltweit als vermeintlich revolutionärer Zahlungsabwickler. Die Aktie stieg zwischenzeitlich auf nahezu 200 Euro und verdrängte sogar die Commerzbank aus dem DAX. Die Rede ist von Wirecard.
Heute existiert weder der gute Ruf noch das Unternehmen selbst. Zurück bleiben vor allem unzählige geschädigte Anleger, die seit über fünf Jahren versuchen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Bisher mit begrenztem Erfolg.
Nun gibt es eine neue Entwicklung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Insolvenzverwalter erstmals umfassende Auskunft und Einsicht in die Handakten der langjährigen Abschlussprüferin EY erhält. Betroffen sind Unterlagen aus den Geschäftsjahren 2016 bis 2019 sowie Dokumente der forensischen Sonderuntersuchung „Projekt Ring“, die Unregelmäßigkeiten bei Firmenkäufen in Indien untersuchen sollte.
Bemerkenswert ist, dass grundsätzlich auch interne Arbeitspapiere von der Herausgabepflicht erfasst sein können. Es sei denn, EY legt im Einzelfall konkret dar, warum bestimmte Dokumente ausnahmsweise geschützt sind. Diese Darlegungspflicht hat der BGH ausdrücklich hervorgehoben.
Die Unterlagen aus den Jahren 2014 und 2015 sind hingegen verjährt und fallen nicht mehr unter den Auskunftsanspruch. Trotz dieser Einschränkung könnten die nun zugänglichen Akten der späteren Jahre wichtige neue Einblicke in die damaligen Prüfungstätigkeiten ermöglichen.
Für EY bedeutet die Entscheidung zusätzlichen Druck. Die Rolle der Wirtschaftsprüferin im Wirecard-Komplex rückt erneut in den Fokus. Welche rechtlichen Schritte daraus folgen, bleibt abzuwarten. Klar ist, dass die Entscheidung die juristische Aufarbeitung des Skandals deutlich intensiviert.
Autor: Hannes Wickler
Datum: 14.12.2025
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