
Schadensersatz für Amazon-Prime-Kunden?
Streaming-Plattformen gehören in unserer Gesellschaft nicht erst seit kurzem zum Alltag. Nach einem anstrengenden Tag noch schnell einen Film oder eine Serie schauen – dies lassen sich mittlerweile rund 17 Millionen Deutsche im Fall von Amazon einiges kosten. Dabei greifen die Streaminganbieter mittlerweile verstärkt zu Werbung, welche man in Form eines Aufpreises umgehen kann. So tat es auch Amazon und sendete Anfang 2024 seinen Bestandskunden eine E-Mail, in der Werbung ab Februar 2024 angekündigt wurde. Wollte man diese Werbung umgehen, könne man für „nur“ 2,99 € mehr im Monat weiterhin werbefrei Filme und Serien streamen.
Doch nicht nur einigen Kunden, sondern auch dem Bundesverband der Verbraucherzentralen war dieser Vorgang ein Dorn im Auge. Die Werbefreiheit sei gerade ein ausschlaggebender Grund für ein Abonnement bei dem Streaming-Dienstleister gewesen, so die Verbraucherschützer. Solch einseitige Vertragsänderungen seien weder durch das Gesetz noch durch die Nutzungsbedingungen gedeckt. Die E-Mail erwecke zudem den Anschein, dass Amazon zukünftig lediglich ein Streamingangebot mit Werbung schulde.
Mit Hilfe einer Klage erwirkte man vor dem Landgericht München I die Verpflichtung Amazons, solche Mitteilungen zukünftig zu unterlassen und stattdessen Berichtigungsschreiben an die Kunden zu versenden. Amazon reagierte auf die Entscheidung und erklärte, man respektiere diese, teile die rechtliche Bewertung allerdings nicht und wolle weitere Schritte prüfen. Eine anhängige Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen bezüglich Schadensersatzansprüchen der betroffenen Prime-Video-Kunden könne mit Hilfe der Entscheidung als positives Signal an Durchsetzungskraft gewinnen, so der Bundesverband für Verbraucherschutz. Ob Prime-Kunden also zukünftig zu viel gezahltes Geld entschädigt bekommen, bleibt abzuwarten, ist aufgrund der aktuellen Entwicklungen aber nicht auszuschließen.
Bestehen mit KI? ChatGPT und die Zukunft der juristischen Hausarbeit
Es gibt nur wenige Themen, die heutzutage so viel Aufmerksamkeit erregen. Spricht man von Zukunft, darf ein Begriff dabei gewiss nicht fehlen: Künstliche Intelligenz (KI). Während viele in ihr enormes Potenzial sehen und zahlreiche Unternehmen bereits auf KI-Modelle setzen, wächst zugleich die Angst vor einem möglichen Kontrollverlust. Doch nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch im universitären Bereich wird KI zunehmend zu einem festen Bestandteil.
Heißt die Aufgabe, eine Hausarbeit zu schreiben, greift mittlerweile ein Großteil der Studierenden auf künstliche Intelligenz zurück – sei es, um sich auf schnellem Wege einen Überblick zu verschaffen oder um konkrete Lösungsvorschläge zu generieren. Genau mit diesem Problem setzte sich nun die juristische Fakultät in Bochum auseinander, indem sie eine juristische Hausarbeit vollständig durch eine KI lösen ließ. Dabei wurden weder an der Lösungsskizze noch an dem darauf aufbauenden Gutachten inhaltliche Änderungen vorgenommen. Der künstlichen Intelligenz – konkret dem Modell ChatGPT – wurde lediglich ein Lehrbuch zur Verfügung gestellt. Menschliches Handeln war nur bei der Erstellung der Fußnoten und des Literaturverzeichnisses erforderlich, da die KI keinen Zugriff auf juristische Datenbanken hat.
Die fertige Hausarbeit wurde anschließend an vier Korrektoren weitergeleitet, die keinerlei Kenntnis von dem Experiment hatten. Das Ergebnis: In drei von vier Bewertungen bestand die KI die Hausarbeit mit einer durchschnittlichen Leistung von 5,75 Punkten. Gerügt wurden insbesondere leichte Mängel bei der Schwerpunktsetzung sowie eine teilweise fehlende Argumentationstiefe. Insgesamt wich das Gutachten jedoch nur geringfügig von der Lösungsskizze ab und konnte die Korrektoren überzeugen.
Anhand dieses Experiments zeigt sich, dass KI künftig auch die juristische Ausbildung prägen wird und Universitäten vor neue Herausforderungen stellt. Welche Lösungen oder welchen Ersatz es für solche Leistungsnachweise geben kann und wie lange Hausarbeiten noch Bestandteil der juristischen Ausbildung bleiben, wird daher eine zentrale Frage der kommenden Jahre sein.
Zur rechtlichen Einordnung der zunehmenden Nutzung von KI im juristischen Kontext empfiehlt sich die Lektüre von Künstliche Intelligenz und Recht, das die aktuellen Entwicklungen differenziert analysiert.
Donald-Trump und sein Konflikt mit den Medien
Donald Trump ist nicht nur Präsident der Vereinigten Staaten, sondern damit auch der mächtigste Mann der Welt. Seit Januar 2025 trat er seine zweite Präsidentschaft an und traf dabei bereits am ersten Tag weitreichende Entscheidungen. Ins Rampenlicht rückte er seitdem immer wieder mit kritischen Aussagen und Vorhaben, die unter anderem von Medien als äußerst verwerflich und demokratiefeindlich bezeichnet wurden.
Schon in den vergangenen Monaten wehrte sich Trump deshalb gegen große Medienhäuser wie CBS und ABC. Mithilfe von Klagen erwirkte er dabei Vergleiche in Millionenhöhe. Nun ist auch der britische Nachrichtendienst BBC an der Reihe – mit einer Verleumdungsklage im US-Bundesstaat Florida, die es in sich hat. Trump verlangt von der BBC Schadensersatz in Höhe von zehn Milliarden US-Dollar.
Grund der Klage seien Zusammenschnitte aus dem Jahr 2021, in denen Ausschnitte aus Trumps Rede vom 6. Januar 2021 gezeigt wurden, gefolgt vom gewaltsamen Sturm auf das Kapitol. Dies solle den Eindruck erwecken, Trump habe zur Gewalt aufgerufen. Die BBC habe in diesem Zusammenhang bewusst Teile seiner Rede weggelassen, um ihn in ein falsches Licht zu rücken und den Ausgang der von ihm verlorenen Wahl zu beeinflussen.
Die BBC kündigte an, sich gegen die Klage wehren zu wollen, betonte jedoch zugleich in einer Entschuldigung, dass es sich um unbeabsichtigte Eindrücke gehandelt habe. Als Konsequenz entfernte der Sender die betreffende Sendung aus dem Programm. Einen rechtlichen Grund für die von Trump eingereichte Verleumdungsklage sieht die BBC hingegen nicht. Während Medien in Trumps Vorgehen einen Einschüchterungsversuch und einen Angriff auf die Pressefreiheit erkennen, bleibt abzuwarten, ob es auch in diesem Fall zu einem Vergleich oder tatsächlich zu einem Gerichtsprozess kommt.
Autor: Hannes Wickler
Datum: 21.12.2025

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