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Von Miss Moneypenny bis Extremismusrecht: Diese Entscheidungen prägen die Woche

JuraMinute – Wöchentlicher juristischer Rückblick (KW 49/2025)

Ärger um Filmfigur „Miss Moneypenny“ aus „James-Bond“-Filmen

Der Bundesgerichtshof setzte sich diese Woche mit James Bond und der darin seit „Skyfall“ auftretenden „Miss Moneypenny“ auseinander. Im Mittelpunkt stand jedoch nicht der Charakter selbst, sondern der Name. Ein Unternehmen wollte verhindern, dass die Bezeichnungen „Moneypenny“ und „Miss Moneypenny“ für Sekretariats- bzw. Assistenzdienste benutzt werden.

Grundsätzlich kann der Name einer fiktiven Filmfigur zwar titelschutzfähig sein. Dafür muss die Figur aber so eigenständig und individuell ausgestaltet sein, dass sie vom Gesamtwerk ablösbar wahrgenommen wird. Genau das sah der BGH hier nicht: „Miss Moneypenny“ habe weder eine besonders prägnante optische Gestaltung noch wirklich unverwechselbare Charaktereigenschaften.

Kurz gesagt: Die Figur ist nicht eigenständig genug, um Werktitelschutz zu genießen. „Moneypenny“ und „Miss Moneypenny“ dürfen daher weiterhin als Marketingnamen für Sekretariatsdienste verwendet werden.

Neue Richtlinie zur Vermögensabschöpfung: Mehr Ordnung in der Kriminalitätsbekämpfung?

Die Bekämpfung von Kriminalität steht heute vor großen verwaltungs- und organisationsrechtlichen Herausforderungen. Strafverfahren werden immer internationaler, Vermögenswerte wandern über Grenzen hinweg, und dadurch wird eine einheitliche Vorgehensweise immer wichtiger. Genau hier setzt eine neue EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung an, die Deutschland nun in nationales Recht umsetzen muss.

Kern der Richtlinie ist die erstmalige Einrichtung zentraler Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen mit klar definierten Aufgaben und Befugnissen. In Deutschland sollen die Staatsanwaltschaften der Länder die Funktionen der Vermögensabschöpfungsstellen übernehmen, während die Vermögensverwaltungsstellen zentral bei einer Staats- oder Generalstaatsanwaltschaft angesiedelt werden. Das Bundeskriminalamt bleibt weiterhin die zentrale polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle.

Ziel des Ganzen: das Auffinden, Sichern und effiziente Verwalten von sichergestellten oder eingezogenen Vermögenswerten deutlich zu erleichtern – insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen. Der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums liegt den Ländern und Verbänden bereits vor und soll bei Zustimmung bis zum 23. November 2026 umgesetzt werden.

Unfälle mit E-Scootern: Gesetzesentwurf zur Haftungsschärfung

Noch nie war es so einfach, von A nach B zu kommen. Neben Leihfahrrädern sind vor allem E-Scooter aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Doch je mehr E-Scooter unterwegs sind, desto häufiger kommt es auch zu Unfällen – und genau diese stellen die Beteiligten regelmäßig vor haftungsrechtliche Probleme.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat darauf nun mit einem Gesetzesentwurf reagiert, der die Haftung bei E-Scooter-Unfällen deutlich verschärfen soll. Ziel ist es, Geschädigten künftig einfacher zu ihrem Schadensersatz zu verhelfen.

Kern der Reform: Verleihfirmen sollen künftig verschuldensunabhängig haften, während für Fahrerinnen und Fahrer ein vermutetes Verschulden gelten soll. Eine Haftungsbefreiung wäre dann nur noch durch Entlastung möglich. Damit würden E-Scooter – wie auch andere Elektrokleinstfahrzeuge – künftig denselben Haftungsregeln unterliegen wie klassische Kraftfahrzeuge.

Vor allem Unfällen durch unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge und den bisher bestehenden Haftungslücken möchte man damit entgegenwirken. Geschädigte sollen in Zukunft also nicht mehr – wie so oft in der Vergangenheit – leer ausgehen.

Sachsen gegen Extremismus in der juristischen Ausbildung

Politik ist ein wesentlicher Bestandteil unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Während Wahlen den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, ihre politischen Überzeugungen auszudrücken, bleibt ein Thema leider allgegenwärtig: Extremismus. Geprägt von Gewalt und Intoleranz gefährdet er nicht nur die Rechte, sondern auch die Sicherheit anderer Menschen.

Nun möchte die sächsische Justizministerin auch in der juristischen Ausbildung konsequenter gegen extremistische Bewerber vorgehen. Ein entsprechender Ausschluss scheiterte jedoch bereits 2022 an einer Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, der nur Bewerber ausschließen ließ, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung strafbar bekämpfen. An diese Auslegung sind die Verwaltungsgerichte bis heute gebunden – mit der Folge, dass rechtsextreme Bewerber derzeit dennoch zugelassen werden müssen. Das hat in Sachsen zu einem regelrechten „Pull-Effekt“ geführt.

Um diese Rechtslage zu ändern, soll der aktuelle Fall nun per Verfassungsbeschwerde und abstrakter Normenkontrolle vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden. Parallel plant das Ministerium eine Anpassung des sächsischen Juristenausbildungsgesetzes nach Vorbild Thüringens, wo ein weitergehender Ausschluss bereits möglich ist. Langfristig wird zudem eine bundeseinheitliche Regelung im Deutschen Richtergesetz angestrebt, um die derzeitige Rechtszersplitterung zwischen den Ländern zu beseitigen und Extremismus in der Justizausbildung wirksam einzudämmen.

Wer die rechtlichen Hintergründe der in dieser Ausgabe behandelten Themen systematisch vertiefen möchte, findet hier eine bewährte Einführung:

> Zur Empfehlung <

Verfasser: Hannes Wickler

Datum: 06.12.2025

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