
Hey zusammen! Heute möchte ich mit euch über ein Thema sprechen, das viele von uns betrifft: Mieterrechte. Gerade im Jahr 2025 gibt es einige wichtige Änderungen, die wir kennen sollten, um uns vor unrechtmäßigen Forderungen zu schützen.
Nebenkostenabrechnung – Ein Blick lohnt sich!
Wusstest du, dass laut dem Deutschen Mieterbund jede zweite Betriebskostenabrechnung Fehler enthält? Oft zahlen wir mehr, als wir müssten, weil wir nicht genau hinschauen. Nur die im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten dürfen umgelegt werden. Verwaltungskosten oder Reparaturen gehören nicht dazu. Der Bundesgerichtshof hat 2024 entschieden, dass Instandhaltungskosten nicht in die Nebenkostenabrechnung einfließen dürfen. Wenn du also eine Abrechnung bekommst, schau sie dir genau an und leg bei Fehlern innerhalb von drei Monaten schriftlich Widerspruch ein. Bei Unsicherheiten kann ein Mieterverein oder ein Experte helfen.
Mietminderung – Deine Rechte bei Mängeln
Schimmel, eine kaputte Heizung oder ständiger Baulärm? Das muss niemand hinnehmen! Bevor du jedoch die Miete kürzt, solltest du den Vermieter schriftlich auf den Mangel hinweisen und ihm eine Frist zur Behebung setzen. Einfach die Miete zu mindern, kann sonst problematisch werden. Das Landgericht Berlin entschied 2024, dass bei nicht selbst verschuldetem Schimmelbefall eine Mietminderung von bis zu 20 Prozent möglich ist. Auch bei Heizungsausfällen im Winter ist eine Kürzung gerechtfertigt. Wenn du unsicher bist, wende dich an den Mieterschutzbund oder nutze einen Musterbrief für die Mietminderung.
Mieterhöhung – Was ist erlaubt?
Dein Vermieter will die Miete erhöhen? Keine Panik! Er darf das nicht willkürlich tun. Die Erhöhung muss sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren und die Kappungsgrenze beachten. In vielen Städten liegt diese bei 15 bis 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. Der Bundesgerichtshof entschied 2024, dass eine Mieterhöhung ohne nachvollziehbare Begründung unwirksam ist. Prüfe also genau, ob die Forderung gerechtfertigt ist, und widersprich gegebenenfalls.
Kündigungsschutz – Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Eine Kündigung vom Vermieter kann einen ganz schön aus der Bahn werfen. Besonders häufig kommt es zu Eigenbedarfskündigungen. Doch Vorsicht: Nicht immer sind diese rechtens. Der BGH entschied 2024, dass Mieter bei vorgetäuschtem Eigenbedarf Schadensersatz verlangen können – inklusive Umzugskosten und möglicher Mehrkosten für eine neue Wohnung. Auch Kündigungen ohne triftigen Grund sind unwirksam. Wenn du eine Kündigung erhältst, prüfe sie genau und lege bei Zweifeln innerhalb von zwei Monaten Widerspruch ein.
Fazit: Wissen ist Macht!
Das Mietrecht kann kompliziert sein, aber wer sich informiert, kann sich gegen ungerechtfertigte Forderungen und Kündigungen wehren. Die aktuellen Urteile stärken unsere Rechte als Mieter. Bei Unsicherheiten lohnt es sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen oder sich mit anderen Mietern auszutauschen.
Wer sich näher mit Tricks im Mieterrecht befassen möchte, findet hier eine weiterführende Empfehlung.
Bleib dran und informiere dich regelmäßig über deine Rechte – es lohnt sich!
Autor: Hannes W.
Datum: 14.02.2025

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